Taxi Herzog Höchst im Odenwald 06163 / 5151
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Leistungen

Krankenfahrten

Bei stationären Aufnahmen  bzw. Entlassungen aus Krankenhäusern, Reha-Kliniken  und ähnlichen Einrichtungen werden die Kosten bereits ohne vorherige Genehmigung von der zuständigen Krankenkasse übernommen.

Sollten Sie als Patient nicht von der Zuzahlung befreit sein, müssen Sie einen Eigenanteil von 10% des Fahrpreises, mindesten 5,00 € und höchstens 10,00 € übernehmen.
Viele Patienten wissen nicht, dass sie bei Überschreiten des gezahlten Eigenanteils, einen Anspruch auf Befreiung von der Zuzahlung
in Hinsicht auf Patienten- oder Krankentransportentkosten und Arzneimittel haben. Oder haben Sie schon gewusst, dass Sie bei einer Überzahlung Geld von Ihrer Krankenkasse erstattet bekommen?
Es lohnt sich, bei uns anzurufen.

Wir beraten Sie gerne!


Fahrten zur

  • Dialyse
  • Bestrahlung
  • Chemotherapie
  • Physiotherapie
  • oder sonstige Serienbehandlungen

sind ebenfalls Leistungen, die von Ihrer Krankenkasse in der Regel übernommen werden.

 

 

Sie erreichen uns  unter Tel. 06163/5151

Patienten - Merkblatt des BZP

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